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NWB Nr. 4 vom Seite 215

Das Forderungssicherungsgesetz 2008

Bessere Sicherung und Durchsetzung von Werkunternehmerforderungen

Professor Dr. Bernd Rebe

Auch für Steuerberater bringt das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz – FoSiG) v. (BGBl 2008 I S. 2022), das am in Kraft tritt und nur für Werkverträge gilt, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden, wichtige zu beachtende Neuerungen: So sind neue Ansprüche geschaffen (wie ein Anspruch auf Sicherheitsleistung) und vorhandene modifiziert worden (wie bei dem Anspruch auf Abschlagszahlungen, ein modifizierter Druckzuschlag und eine verbesserte Durchgriffsfälligkeit für den Handwerker als Subunternehmer). Die Neuregelungen können auch für die Steuerpflichtigkeit hiervon betroffener Vorgänge Relevanz gewinnen. Außerdem sollte der Steuerberater sich mit den neuen Bestimmungen des Forderungssicherungsgesetzes im Rahmen einer etwaigen Beratertätigkeit für das Forderungsmanagement von Mandanten vertraut machen. Für die Umsatzsteuerpflichtigkeit ist zu beachten: In Abweichung vom Wortlaut des § 16 Nr. 1 VOB/B wird in der Neufassung des § 632a BGB darauf verzichtet, ausdrücklich den Umsatzsteuerbetrag zu erwähnen; nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes ist in der nachzuweisenden Höhe des Werts der ...