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Änderungen für Investmentfonds
JStG 2009 beseitigt Lücken bei der Abgeltungsteuer und im Fondsbereich
Mit dem JStG 2009 hat der Gesetzgeber im Bereich der Besteuerung von Kapitalanlagen nochmals erheblich nachgebessert. Dabei ist ein auffälliges Spannungsverhältnis zwischen systematisch erforderlichen und daher begrüßenswerten Korrekturen und andererseits rein fiskalisch getriebenen Sondernormen zu konstatieren. Ungeachtet der nun erfolgten Adjustierung sehen sich Anleger, Finanzindustrie und Beraterschaft noch immer verschiedenen Problemstellungen bei der Umsetzung der Abgeltungsteuer gegenüber, die in einem demnächst zu erwartenden offiziellen BMF-Schreiben hoffentlich bewältigt werden.
I. Laufende Besteuerung von Investmenterträgen
1. Ausschüttungsgleiche Erträge
[i]Erfasst werden bis 2008 nur die ordentlichen ErträgeBis 2008 werden von steuerbaren ausschüttungsgleichen Erträgen, die mit Geschäftsjahresende als zugeflossen fingiert werden, nur ordentliche Einkünfte (im Sinne der bisherigen Quellentheorie laufende Erträge wie insbesondere Zinsen, Dividenden und Mieterträge, außerdem Veräußerungsgewinne aus Immobilien innerhalb der Zehnjahresfrist) erfasst (§ 1 Abs. 3 Satz 3 InvStG a. F.).
[i]Im Gesetzgebungsverfahren Einbeziehung sämtlicher Wertzuwächse geplantIm Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zum JStG 2009 verließ der Gesetzgeber demgegenüber diese dogmatische Linie und beab...