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Verlustabzugsbeschränkung für Verluste aus atypischen stillen Beteiligungen
Anwendungsschreiben des BMF
[i]BMF-Schreiben v. 19. 11. 2008 NWB YAAAC-97846 Die Verwaltung hat mit erstmals zur Verlustabzugsbeschränkung von Verlusten aus atypisch stillen Beteiligungen zwischen Kapitalgesellschaften (§ 15 Abs. 4 Satz 6–8 EStG) Stellung genommen. Danach geht die Verlustabzugsbeschränkung des § 15a EStG der Verlustabzugsbeschränkung des § 15 Abs. 4 Satz 6–8 EStG vor und entfaltet somit eine „Abschirmwirkung”. Der Verlustvor- bzw. -rücktrag nach Maßgabe des § 10d EStG für den gesondert festgestellten Verlust aus der atypisch stillen Beteiligung ist gesellschafterbezogen auszulegen und findet somit Anwendung auf jede einzelne atypisch stille Beteiligung i. S. von § 15 Abs. 4 Satz 6 EStG. Die Verlustabzugsbeschränkung des § 15 Abs. 4 Satz 6–8 EStG ist über § 20 Abs. 3 EStG (ab Veranlagungszeitraum 2009: Abs. 8) auch auf Verluste aus typisch stillen Gesellschaften zwischen Kapitalgesellschaften anwendbar.
Arbeitshilfen: Im NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB KAAAA-88455 der infoCenter-Beitrag „Verlustausgleich – Verlustabzug” aufrufbar.
I. Hintergrund des BMF-Schreibens
[i]Einführung der Verlustabzugsbeschränkung durch das StVergAbGDie Verlustabzugsbeschränkung für Verluste aus mitunternehmerischen Innengesellschaften zwischen Kapitalgesellschaften nach § 15 Abs. 4 Satz 6 EStG wurde durch das Steuervergünstigungsabb...BGBl 2003 I S. 660BGBl 2003 I S. 2840