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Buchwertverknüpfung über die Grenze verstößt gegen EG-Recht
, A.T. ./. FA Stuttgart-Körperschaften
Art. 8 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, steht einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, nach der ein Austausch von Anteilen dazu führt, dass bei den Gesellschaftern der erworbenen Gesellschaft der Einbringungsgewinn in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den ursprünglichen Anschaffungskosten der eingebrachten Anteile und ihrem Verkehrswert besteuert wird, sofern die erwerbende Gesellschaft nicht den historischen Buchwert der eingebrachten Anteile in ihrer eigenen Steuerbilanz ansetzt.
Anmerkung:
Mit dem nun vorliegenden Urteil des Gerichtshofes vom in der Rs. C-285/07 A.T. gegen FA Stuttgart-Körperschaften (im Folgenden A.T.) kann man endlich einen Schlussstrich unter eine lange währende Debatte über die Frage der korrekten Umsetzung der EG-Fusionsrichtlinie (FRL, ABl. L 225 vom , S. 1) in deutsches Rech...