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Ermäßigung der Kapitalertragsteuer für an S-Corporations gezahlte Dividenden
US-Kapitalgesellschaften haben die Möglichkeit, zur Besteuerung als Personengesellschaft zu optieren (sog. S-Corporations). Oft halten diese Gesellschaften Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften. Der BFH hat nun mit Urteil vom (I R 39/07) NWB PAAAC-97810 entschieden, dass S-Corporations den ermäßigten Kapitalertragsteuersatz für Schachteldividenden nach dem DBA USA in Anspruch nehmen dürfen.
I. Die S-Corporation im US-Steuerrecht
Im klassischen Körperschaftsteuersystem der USA kommt es zu einer ungemilderten Doppelbelastung der Einkünfte auf Ebene der Kapitalgesellschaft und ihrer Gesellschafter. Um dies zu vermeiden, bietet das US-Steuerrecht Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, auf Antrag wie eine Personengesellschaft besteuert zu werden. Wird der Antrag gestellt, erfolgt die Besteuerung der optierenden Gesellschaft nach den Vorschriften des Subchapter S des Internal Revenue Code. Daher werden diese Gesellschaften als S-Corporations bezeichnet. Obwohl die S-Corporation zivilrechtlich eine Kapitalgesellschaft bleibt, unterliegt sie grund- S. 16sätzlich nicht mehr der Körperschaftsteuer. Vielmehr versteuern ihre Gesellschafter die Einkünfte anteilig ...