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BBK Nr. 2 vom Seite 55

Vereinfachte Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen

[i]Ausführlicher Beitrag auf Seite 77Durch die Unternehmensteuerreform 2008 ist die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG erheblich vereinfacht worden: Die neue Sonderabschreibung gilt auch unabhängig von der Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags.

I. Die Voraussetzungen des § 7g EStG a. F.

[i]Voraussetzung: „Ansparrücklage”Die Sonderabschreibung (Ansparabschreibung) nach § 7g EStG a. F. konnte nur für neue Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, und es musste in einem der Vorjahre eine Ansparrücklage gebildet werden. Das bedeutete, dass der Unternehmer ein bis zwei Jahre vor der tatsächlichen Anschaffung eine entsprechende Investitionsplanung tätigen musste und durch Bildung eines entsprechenden Passivpostens in seiner Bilanz eine Gewinnminderung geltend machte.

II. Die Änderungen durch die Unternehmensteuerreform 2008

Für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG n. F. ist ein Investitionsabzugsbetrag nicht mehr Voraussetzung. Die neue Sonderabschreibung ist unabhängig von der Geltendmachung des Abzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG n. F. Der Unternehmer hat somit auch ohne eine weit reichende Investitionsplanung die Möglichkeit der Sonderabschreibung unter folgenden Voraussetzungen:

[i]Nur 2009 und 2010(1) Betriebsbezogene Vorau...