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Wichtige Werte in der Sozialversicherung für das Jahr 2009
Beitragsbemessungsgrenzen und -sätze sowie Sachbezüge
Auch für das Jahr 2009 wurden die Sozialversicherungsrechengrößen auf Basis der Einkommensentwicklung des Jahres 2007 durch den Gesetzgeber überprüft und teilweise aktualisiert. Der Beitrag zeigt, welche Änderungen sich für 2009 ergeben.
I. Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2009
1. Rentenversicherung
1.1 Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen [i]Gesetzliche RentenversicherungRentenversicherung wurde für das Kalenderjahr 2009 auf 64.800 € jährlich und 5.400 € monatlich angepasst. Im Beitrittsgebiet wurden die entsprechenden Werte auf 54.600 € jährlich und 4.550 € monatlich erhöht. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) gilt für alle Arbeitsverhältnisse mit Arbeitgebern in der ehemaligen DDR, aber auch für Zweigniederlassungen und selbständige Betriebsstätten westdeutscher Unternehmen im Beitrittsgebiet, wenn der Arbeitnehmer dort arbeitet und seinen Wohnsitz hat.S. 70
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Beitragsbemessungsgrenzen in der
Rentenversicherung 2009 in €
| ||||
jährlich | monatlich | wöchentlich | täglich | |
alte Bundesländer | 64.800 | 5.400 | 1.260,00 | 180,00 |
neue
Bundesländer | 54.600 | 4.550 | 1.061,67 | 151,67 |
1.2 Beitragssatz
[i]Monatlicher Höchstbetrag: 1.074,60 €/905,45 €Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversich...