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Frankreich | Gesetzentwurf Finanzgesetz 2009
Ende September 2008 hat die franzözische Regierung den Haushaltsplan für 2009 vorgelegt. Darin wird u. a. eine inflationsbedingte Erhöhung von 2,9 % sowohl der Einkommensbänder im Einkommensteuertarif als auch bei den Vermögensstufen bei der Vermögensteuer vorgeschlagen. Auch sollen die meisten steuerlichen Abzugsbeträge in beiden Steuerarten um den Inflationsausgleich angehoben werden. Zudem ist geplant, Spekulationsgewinne aus der Veräußerung von im Privatbesitz befindlichen börsen- und nichtbörsenotierten Anteilen an körperschaftsteuerpflichtigen Gesellschaften bis zu einem Betrag von 25.730 € je Haushalt von der Einkommensteuer zu befreien. Der Erhebungszeitraum für die Sondersteuer für Firmen aus der Erdölbranche soll auch auf Steuerjahre nach dem ausgedehnt werden.