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FG Hamburg 12.6.2008 5 K 81/06, IWB 1/2009 S. 1363

Doppelbesteuerung | zur Ansässigkeit nach dem DBA Tschechien

▶ Urteil: (1) Es genügt für das Innehaben einer Wohnung i. S. des § 8 AO, wenn die Wohnung mit einer gewissen Regelmäßigkeit – wenn auch in größeren Zeitabständen – und Gewohnheit genutzt wird. (2) Der Mittelpunkt der Lebensinteressen i. S. des Art. 4 Abs. 2a DBA Tschechien ist auf der Grundlage einer zusammenfassenden Wertung sowohl der persönlichen als auch der wirtschaftlichen Beziehungen zu ermitteln (EFG 2008 S. 1558).

▶ Hinweis: Der Kl. hatte sich gegen den ESt-Bescheid 2000 gewandt mit der Begründung, dass er seit 1990 eine feste Geschäftseinrichtung in Bratislava/Slowakei unterhalte. Spätestens seit 2000 sei er dort auch ansässig. Das FG ließ dahin stehen, ob der Kl. in der Slowakei über eine ständige Wohnstätte verfügte und dort i. S. des Abkommens ansässig gewesen ist. Auch wenn er dann in beiden Staaten über eine abkommensrechtlich...