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Doppelbesteuerung | Dienstreisen in den Ansässigkeitsstaat sind keine Nichtrückkehrtage nach Art. 15a Abs. 2 DBA Schweiz
▶ Urteil: Dienstreisen in den Ansässigkeitsstaat sind keine Nichtrückkehrtage i. S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA Schweiz – gegen BStBl 1994 I S. 683 Tz. 13 (EFG 2008 S. 1526).
▶ Hinweis: Der in Deutschland wohnhafte Kl. war als Informatiker und Prokurist bei der Fa. D-AG in der Schweiz angestellt. Er betreute zahlreiche Kunden und unternahm deshalb umfangreiche Dienstreisen in Deutschland und in der Schweiz. Im Rahmen der ESt-Erklärung 1998 machte er geltend, er sei kein Grenzgänger i. S. von Art. 15a DBA Schweiz, da er an mehr als 60 Arbeitstagen nicht nach Deutschland zurückgekehrt sei. Dabei wurden die Dienstreisen des Kl. in Deutschland mit 67 Tagen als Nichtrückkehrtage behandelt. Auch die deutsche und die schweizerische FinVerw haben in dem gemeinsamen Einführungsschreiben zur Neuregelung der Grenzgängerbesteuerung vom (a. a. O.) die...