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Lohnsteuer | Anwendung der Sachbezugsverordnung bei einer Auswärtstätigkeit
Der lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Aufwendungen für Mahlzeiten, die zur Beköstigung der Arbeitnehmer anlässlich einer Auswärtstätigkeit (Fortbildungsveranstaltung) abgegeben werden, sind mit den tatsächlichen Werten und nicht mit den Werten der Sachbezugsverordnung anzusetzen (Bestätigung des , BStBl 1987 II S. 355; gegen R 31 Abs. 6a Nr. 2 bzw. Abs. 8 Nr. 2 LStR). (2) Steuerfreie Bezüge sind in die Prüfung der Freigrenze gem. § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG nicht einzubeziehen. (3) § 3 Nr. 16 EStG kommt auch dann zur Anwendung, wenn der Arbeitgeber nicht einen Geldbetrag, sondern die damit zu erlangende Leistung unmittelbar zuwendet (Bestätigung des , BStBl 1993 II S. 519).
In der Sache spricht die Entscheidung für sich. Immerhin bestätigt sie eine ältere Rechtsprechung (B...