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BBK Nr. 1 vom Seite 6

Unternehmensbewertung nach IDW S 1 i. d. F. 2008

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat am eine Neufassung des IDWStandards: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i. d. F. 2008) verabschiedet, die der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW am billigte. Der Standard wurde insbesondere aufgrund der Unternehmensteuerreform 2008 neu gefasst und legt die Grundsätze dar, nach denen Wirtschaftsprüfer Unternehmen bewerten. Er gilt für Bewertungsstichtage ab dem .

I. Bewertungsanlässe

Anlässe für eine Unternehmensbewertung werden grundsätzlich danach unterschieden, ob die Bewertung erfolgt aufgrund unternehmerischer Initiativen, gesetzlicher Vorschriften oder vertraglicher Vereinbarungen, aus Erfordernissen der externen Rechnungslegung oder aus sonstigen Gründen. Grundsätze für die Durchführung von Unternehmensbewertungen sind:

  • die Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks, mit dem die Annahmen getroffen werden über Prognose und Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse und der persönlichen Ertragsteuerbelastung der Anteilseigner,

  • die Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmenseinheit, d. h. das Zusammenwirken aller Vermö...