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BFH: Nachweispflichten bei Ausfuhr von Kraftfahrzeugen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAD-02357 In dem ging es um die Frage, ob das Finanzamt über die Vorschriften der UStDV hinaus zusätzliche Nachweise bei der Ausfuhr von Kraftfahrzeugen verlangen darf. [i]BFH-Urteil v. 31. 7. 2008 - V R 21/06 NWB TAAAC-97813 Der BFH ist der Auffassung des Finanzamts, der Kläger müsse zusätzliche Nachweise in Form von internationalen Zulassungsscheinen bzw. Ausfuhrkennzeichen erbringen, klar entgegengetreten.
Arbeitshilfen: Im NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB ZAAAA-88424 der infoCenter-Beitrag „Ausfuhrlieferung” aufrufbar.
Nachweise gem. § 9 UStDV ausreichend
[i]Vorgelegte Durchschriften der Ausfuhranmeldungen erfüllen AnforderungenZum Nachweis einer Ausfuhrlieferung reichen die in § 6 Abs. 4 Satz 2 UStG i. V. mit § 9 UStDV genannten Nachweise grds. aus. Die vom Kläger vorgelegten Ausfuhrnachweise (von Ausgangszollstelle auf der Rückseite abgestempelte Exemplare Nr. 3 des Einheitspapiers [Ausfuhranmeldung] bzw. die Ausfuhrbelege mit Dienststempelabdruck der Abgangszollstelle) sind Nachweise i. S. des § 9 UStDV.
Anhaltspunkte für Unrichtigkeit
[i]Beweislast beim Finanzamt Etwas anderes gilt nur, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Nachweise vorliegen. Die Beweislast für die Unrichtigkeit liegt beim Finanzamt. Eine allgemeine Mis...