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NWB Nr. 1 vom Seite 6

JStG 2009: Änderungen des Umsatzsteuerrechts

Ferdinand Huschens

[i]Ausführlicher Beitrag auf Seite 36Schwerpunkt der Änderungen des UStG sind die Neuausrichtung der Vorschriften über den Ort der Dienstleistungen und die Reform des Vorsteuervergütungsverfahrens für EU-Unternehmer zum .

Ort der sonstigen Leistung/Vorsteuervergütungsverfahren

[i]Neuerungen beim Ort der sonstigen Leistung; Vereinfachungen/Konkretisierungen beim VorsteuervergütungsverfahrenKünftig gilt bei B2B-Umsätzen als Ort der Dienstleistung grds. der Sitzort des Leistungsempfängers. Dabei gelten Unternehmer, die auch nicht steuerbare Tätigkeiten ausüben, in Bezug auf alle an sie ausgeführten Dienstleistungen sowie nichtunternehmerische juristische Personen mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit Blick auf die Anwendung der Ortsregelung als Unternehmer. In diesen Fällen verlagert sich gleichzeitig die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger und der leistende Unternehmer muss für diese Dienstleistungen künftig – wie für innergemeinschaftliche Lieferungen – Zusammenfassende Meldungen abgeben. Neu beim Vorsteuervergütungsverfahren für EU-Unternehmer ist, dass einzelne verfahrensrechtliche Aspekte näher bestimmt und vereinfacht worden sind und die Rechte der Antragsteller (z. B. durch verkürzte Bearbeitungsfristen und eine Verzinsung der Erstattungsansprüche) gestärkt wurden. Außerdem können...