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Umsatzsteuer | Durchführung einer einheitlichen Leistung im Rahmen einer Organschaft
(1) Bei deutlicher Ausprägung der finanziellen und organisatorischen Eingliederung kann eine wirtschaftliche Eingliederung und damit eine Organschaft schon bei mehr als nur unerheblichen Geschäftsbeziehungen vorliegen. (2) Weder das UStG noch das Gemeinschaftsrecht sehen ein Wahlrecht für den Eintritt der Rechtsfolgen einer umsatzsteuerlichen Organschaft vor. (3) Die Übertragung eines zu bebauenden Grundstücks kann auch dann zu einer einheitlichen Leistung führen, wenn im Rahmen einer Organschaft der Organträger das Grundstück übereignet, während die Baumaßnahmen von einer Organgesellschaft durchzuführen sind (Bezug: § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 9 UStG 1993; Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 Richtlinie 77/388/EWG).
Praxishinweise: Für das Vorliegen einer Organschaft ist es nicht erforderlich, da...