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Schenkungsteuer | Steuervergünstigung gem. § 13a ErbStG
Ob es an der Übertragung eines Mitunternehmeranteils i. S. des § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG bzw. eines Teils eines solchen Anteils fehlt, wenn mittels eines vorbehaltenen Nießbrauchs die Mitunternehmerinitiative oder das Mitunternehmerrisiko bezüglich des Gegenstands der Zuwendung vollständig beim Übertragenden verbleibt, ist – so der BFH – ernstlich zweifelhaft i. S. des § 69 FGO. Zweifelhaft ist auch, ob sich die Mitunternehmerstellung des Bedachten auf den ganzen übertragenen Anteil erstreckt, wenn die für die Mitunternehmerstellung erforderlichen Voraussetzungen wegen eines vorbehaltenen Quotennießbrauchs zugunsten des Schenkers nur hinsichtlich eines Teils dieses Anteils erfüllt sind.