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BMF 28.11.2008 IV C 5 - S 2378/0, NWB 1/2/2009 S. 14

Lohnsteuer | Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2009

Da nicht alle Lohnsteuerkarten für 2009 die Identifikationsnummer enthalten, ist für die Datenübermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2009 laut BMF das lohnsteuerliche Ordnungsmerkmal (eTIN = elektronische Transfer-Identifikations-Nummer) zu verwenden. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer bis auf Weiteres nicht in das Lohnkonto übernimmt.