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Einkommensteuer | Nachzahlungszinsen nicht als Werbungskosten abziehbar
§ 12 Nr. 3 EStG schließt den Abzug von Nachzahlungszinsen i. S. des § 233a AO als Werbungskosten unabhängig davon aus, ob der Steuerpflichtige den nachzuzahlenden Betrag – wie den Differenzbetrag zwischen festgesetzten Einkommensteuervorauszahlungen und festgesetzter Einkommensteuer – vor der Nachzahlung zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen eingesetzt hat. Dies entschied der . Gegen die Regelung des § 12 Nr. 3 EStG bestehen – so der BFH – auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken.