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Die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Wirtschaftsprüfer – der IDW ES 7
Der vorliegende Beitrag stellt die wesentlichen Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Wirtschaftsprüfer gem. IDW ES 7 dar . Hierbei werden die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur Stellungnahme HFA 4/1996 herausgearbeitet.
Wie ist der Auftragsumfang bei der Auftragsart „Erstellung ohne Beurteilungen”?
Welche Beurteilungen sind bei der Auftragsart „Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen” vorzunehmen?
Was gilt beim Auftragsumfang bei der Auftragsart „Erstellung mit umfassenden Beurteilungen”?
I. Einführung
Die Aufstellung des Jahresabschlusses gehört zu den originären Pflichten des Kaufmanns bzw. der gesetzlichen Vertreter von Gesellschaften (vgl. § 242 HGB, ggf. i. V. mit §§ 264 Abs. 1, 264a HGB). In der Praxis werden oftmals Berufsträger der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe beauftragt, den Jahresabschluss im Rahmen eines gesonderten Auftragsverhältnisses zu erstellen. Welche Grundsätze Wirtschaftsprüfer bei der Erstellung von Jahresabschlüssen zu beachten haben, hatte der HFA des IDW ausführlich in der Stellungnahme HFA 4/1996: „Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Wirtschaftsprüfer” dargelegt. ...