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KSR Nr. 1 vom Seite 10

Verzinsung der Umsatzsteuervergütung

Wichtige Entscheidung für ausländische Unternehmer

Dr. Christoph Keller

Der Steuervergütungsanspruch nach § 18 Abs. 9 UStG 1993 i. V. mit §§ 59 ff. UStDV 1993 beruht auf einer „Festsetzung der Umsatzsteuer” i. S. des § 233a Abs. 1 Satz 1 AO und ist deshalb nach näherer Maßgabe des § 233a AO zu verzinsen. Das hat der BFH in einem Urteil v. entschieden.

Umsatzsteuervergütung

Auch Unternehmer, die im Ausland ansässig sind, können zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, wenn sie in Deutschland für ihr Unternehmen Lieferungen oder sonstige Leistungen beziehen. Soweit sie nicht dem normalen Voranmeldungsverfahren unterliegen, können sie die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen im Vorsteuervergütungsverfahren gem. § 18 Abs. 9 UStG und §§ 59 bis 61 UStDV vom Bundeszentralamt für Steuern vergütet bekommen. Der ausländische Unternehmer muss dazu einen Vergütungsantrag auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck, die Rechnungen und Einfuhrbelege im Original sowie eine Bescheinigung seines Ansässigkeitsstaats einreichen, dass er dort als Unternehmer geführt wird. Er erhält dann die gezahlte Vorsteuer vergütet, wobei ihm die Originalbelege zurückgegeben werden. Das Vergütungsverfahren kann, muss aber nicht mit dem normalen Besteuerungsverfahren zusammentreffen (Hahn/Kortschak, Lehrbuch Umsatzsteuer, 11. Aufl. 2007, Rdnr. 901 und A...