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KSR Nr. 1 vom Seite 8

Aufwendungen für MLP- und Supervisionskurse als Werbungskosten

Werbungskostenabzug bei Bildungsaufwendungen

Dr. jur. Alexander Kratzsch

In zwei aktuell vom BFH entschiedenen Sachverhalten hatten leitende Angestellte zur Förderung und Verbesserung der beruflichen Kommunikation an Kursen zum „Neuro-Linguistischen Programmieren” (NLP-Kurse) und an Supervisionskursen teilgenommen. Der BFH entschied, dass die Aufwendungen hierfür als Werbungskosten anzurechnen seien, wenn die Beratungsmethoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität beruflicher Arbeit eingesetzt werden und die angestrebten Fähigkeiten (z.B. Kommunikationsfähigkeit) als Bestandteil der Sozialkompetenz („soft skills”) Schlüsselqualifikationen darstellen, die bei der Wahrnehmung von Führungspositionen im Wirtschaftsleben erforderlich sind.

Berufliche Veranlassung von Bildungsaufwendungen

Ob Bildungsaufwendungen aus beruflichem Anlass getätigt und diese damit als Werbungskosten abziehbar sind oder ob es sich um Aufwendungen für die Lebensführung i. S. des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG handelt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden.

Aufwendungen für einen Lehrgang, der die Persönlichkeitsentfaltung zum Gegenstand hat, sind als Werbungskosten abziehbar, wenn der Lehrgang primär auf die spezifischen Bedürfnisse des vom Steuerpflichtigen ausgeübten...