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KSR Nr. 1 vom Seite 6

Leerstand nach Eigennutzung einer Wohnung

BFH errichtet hohe Hürden für den Werbungskostenabzug

Bernhard Paus

Erwirbt oder errichtet der Steuerpflichtige eine Wohnung, um sie mit seiner Familie selbst zu nutzen, und steht sie nach seinem Auszug für längere Zeit leer, sind hohe Anforderungen zu erfüllen, wenn die laufenden Aufwendungen gleichwohl in Hinblick auf eine vorgesehene Vermietung als Werbungskosten abgezogen werden sollen. Der Eigentümer muss seinen „endgültigen Entschluss”, die Wohnung zu vermieten, durch „ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegen”.

Auswahl nach den persönlichen Wohnmaßstäben

Der Kläger hatte 1992 eine 162 qm große Eigentumswohnung erworben und sie bis Ende 1995 mit seiner Familie bewohnt. Nach seinem Umzug im Januar 1996 stand die Wohnung fünf Jahre lang leer, bevor sie ab Februar 2001 vermietet wurde. Für das Streitjahr 1999, das vorletzte Jahr des Leerstehens, lehnte das Finanzgericht den Abzug der laufenden Aufwendungen in Höhe von 31 548 DM als Vermietungsverlust ab, nachdem es bereits für ein früheres Jahr den Werbungskostenabzug rechtskräftig versagt hatte. Da der Kläger in diesem Jahr nur eine Vermietungsanzeige aufgegeben und nur eine Wohnungsbesichtigung durchgeführt hatte, ging das Finanzgericht davon aus,...