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BBEV Nr. 2 vom

Aufhebung eines Schenkungsteuerbescheids kann rückwirkendes Ereignis sein

Ingeborg Haas

Die Aufhebung eines Schenkungsteuerbescheids aufgrund einer Rückabwicklung einer Grundstücksschenkung kann ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO darstellen. Dies hat das FG Schleswig-Holstein mit klargestellt.

I. Sachverhalt

Der Sohn (Kläger) hatte im Jahr 1988 von seiner Mutter ein Grundstück geschenkt bekommen. Zugunsten seines Vaters hatte der Kläger ein lebenslanges Nießbrauchsrecht übernommen. Dieses Nießbrauchsrecht sollte nach dem Tod des Vaters der Mutter weiterhin zustehen.

Für diese Schenkung wurde im Jahr 1989 ein Schenkungsteuerbescheid erlassen.

Im folgenden Jahr erhielt der Kläger von seiner Mutter eine weitere Zuwendung in Form einer Kommanditeinlage. Hinsichtlich dieses Erwerbs erging acht Jahre später (1998) ein Schenkungsteuerbescheid, der aus nicht streiterheblichen Gründen im Jahr 1999 noch einmal geändert wurde.

In diesem Bescheid wurde der Vorerwerb der Grundstücksüberlassung aus dem Jahr 1988 mit berücksichtigt. 2003 wurde aufgrund eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts die Grundstücksübertragung aus dem Jahr 1988 rückabgewickelt. Das FA hob 2004 den Schenkungsteuerbescheid aus de...