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LAG Berlin Urteil v. - 12 Sa 865/05

Gesetze: TVG § 1; MTV Chemische Industrie § 10

Leitsatz

Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind auf die Entgeltfortzahlung im Todesfall nach § 10 MTV Chemische Industrie nicht anzurechnen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
FAAAD-01612

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