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LAG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 10 Sa 2109/06

Gesetze: BGB § 314 Abs. 2; BGB § 626

Leitsatz

1) Ob die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung im Prozess gegen den Arbeitgeber eine Kündigung rechtfertigt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

2) Es ist zu unterscheiden, ob die Abgabe vorsätzlich oder fahrlässig falsch war.

Tatbestand

Fundstelle(n):
HAAAD-01591

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