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Bilanzsteuerrecht: Rückstellungen für ein Dienstjubiläum
Das die Regeln für Ansatz, Bewertung und Bilanzberichtigung von Rückstellungen für ein Dienstjubiläum zusammengefasst:
Rückstellungen sind zulässig, wenn das Dienstverhältnis zehn Jahre bestanden, die Zuwendung ein Dienstverhältnis von 15 Jahren voraussetzt und die Zusage schriftlich erteilt wird. Durch die 10-Jahres-Frist wird die Fluktuation pauschal berücksichtigt.
Nur Dienstzeiten nach dem dürfen berücksichtigt werden.
Die Zusage muss schriftlich erteilt werden.
Für die Bewertung sind die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend. Es ist die Wahrscheinlichkeit zu berücksichtigen, dass der Arbeitnehmer stirbt oder wegen Invalidität vorzeitig ausscheidet.
Zur Bewertung ist ein Pauschalverfahren zuläs...