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Insolvenzrechtsänderung
Der Überschuldungsbegriff soll nach der Planung des Bundeskabinetts vom geändert werden: Für Unternehmen, bei denen eine vorübergehende bilanzielle Unterdeckung vorliegt, soll kein Insolvenzantrag gestellt werden müssen, wenn sie voraussichtlich in der Lage sein werden, mittelfristig ihre Zahlungen zu leisten.