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Unternehmens-Webseite: Angabe einer Telefonnr. nicht zwingend
Der EuGH hat kürzlich zum Thema Internet-Auftritt eine unternehmerfreundliche Entscheidung getroffen: Demnach genügt es, wenn Kunden über eine E-Mail-Adresse auf ein elektronisches Kontaktformular auf der Internetseite zurückgreifen können. Eine Telefonnummer muss nicht angegeben werden. Dies ist nur notwendig, wenn der Kunde um eine persönliche Kontaktaufnahme bittet, etwa per Post (vgl. ).
Den kostenlosen Volltext zum Urteil finden Sie unter http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE.