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Neue Verordnung zur Außenhandelsstatistik zum
Die neue Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung wird am in Kraft treten. Sie bewirkt, dass etwa 9.500 Unternehmen – insbesondere kleine und mittelständische – von der Meldepflicht zur Intrahandelsstatistik, die den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der EU erfasst, befreit werden.
Das sind fast 14 % der etwa 70.000 Unternehmen, die zurzeit zur Abgabe monatlicher Meldungen über ihre Warenein- und -ausgänge im innergemeinschaftlichen Handel verpflichtet sind. Durch die neue Verordnung wird die „meldepflichtige” Schwelle von 300 T€ auf 400 T€ angehoben (vgl. Pressemitteilung des BMWi v. ).