Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neue Verordnung zur Außenhandelsstatistik zum 1. 1. 2009
Die neue Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung wird am 1. 1. 2009 in Kraft treten. Sie bewirkt, dass etwa 9.500 Unternehmen – insbesondere kleine und mittelständische – von der Meldepflicht zur Intrahandelsstatistik, die den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der EU erfasst, befreit werden.
Das sind fast 14 % der etwa 70.000 Unternehmen, die zurzeit zur Abgabe monatlicher Meldungen über ihre Warenein- und -ausgänge im innergemeinschaftlichen Handel verpflichtet sind. Durch die neue Verordnung wird die „meldepflichtige” Schwelle von 300 T€ auf 400 T€ angehoben (vgl. Pressemitteilung des BMWi v. 27. 11. 2008).