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BBB Nr. 1 vom Seite 16

Das neue Forderungssicherungsgesetz für die Baubranche

Erste Hinweise für Ihre Beratung von Bauunternehmern

von RA Dirk Beyer, Bergisch Gladbach-Bensberg

Das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) soll die Baubranche vor unberechtigten Zahlungsverweigerungen und Forderungsausfällen schützen. Hierzu hat der Gesetzgeber insbesondere das BGB-Werkvertragsrecht modifiziert. Die Neuregelungen treten zum in Kraft.

I. Hintergrund

Aufgrund des erheblichen wirtschaftlichen Drucks in der Baubranche ist die Position des Bauunternehmers gegenüber dem Auftraggeber insbesondere dann schwach, wenn er als kleinerer Subunternehmer keine Marktmacht besitzt. So hat der Bauunternehmer nach der bisherigen Regelung beispielsweise keinen eigenständig einklagbaren Anspruch auf Einräumung einer Sicherheit (z. B. Bürgschaft). Ohne Sicherheiten trägt der Bauunternehmer das Risiko, dass er mit seinen Forderungen ausfällt oder nur zögerlich seinen Werklohn erhält und der Auftraggeber unter dem Vorwand von (vermeintlichen) Mängeln erhebliche Werklohnminderungen durchzusetzen versucht.

II. Ansatz des FoSiG

Der Gesetzgeber hat diese schwache Position vieler Bauunternehmer erkannt und stärkt ihre rechtliche Position gegenüber Auftraggebern. Im Überblick handelt es sich um folgende Punkte:

  • Abschlagszahlungen, die sich nach dem Wertzuwachs...