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BFH 08.10.2008 V R 59/07, NWB direkt 52/2008 S. 11

Kein Vorsteuerabzug bei unzureichender Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung „für technische Beratung und Kontrolle im Jahr 1996” reicht nicht dazu aus, die damit abgerechnete Leistung zu identifizieren, wenn diese sich weder aus den weiteren Angaben in der Rechnung noch aus ggf. in Bezug genommenen Geschäftsunterlagen weiter konkretisieren lässt.