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Verkauf von Eintrittskarten für ausländische Veranstaltungen durch Reiseveranstalter
Umsätze aus dem Verkauf von Eintrittskarten für ausländische Veranstaltungen durch einen Reiseveranstalter, der sein Unternehmen im Inland betreibt, sind im Inland steuerbar. Der Handel mit derartigen Eintrittskarten für ausländische Veranstaltungen ist eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG.