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FG Düsseldorf 27.08.2008 11 K 3323/07 E, NWB direkt 52/2008 S. 5

Überquotale Schuldübernahme eines Erben führt zu Anschaffungskosten

Erhält der Erbe von der Erbengemeinschaft mehr Gemeinschaftsvermögen, als dies dem Wert seines Erbanteils entspricht und muss er im Gegenzug über seine Erbquote hinaus Verbindlichkeiten der Erbengemeinschaft übernehmen, führt dies im Umfang der überquotalen Schuldübernahme zu Anschaffungskosten. Insoweit besteht kein Unterschied zu der Rechtslage bei der vorweggenommenen Erbfolge (Anschluss an , BStBl 2006 II S. 296; Abgrenzung zum Beschluss des Großen Senats v. - GrS 2/89, BStBl 1990 II S. 837; gegen BStBl 2006 I S. 253, Rn. 23).