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NWB Nr. 52 vom Seite 4931 Fach 17 Seite 2341

Änderung „subjektiv richtiger” Bilanzansätze

Anmerkungen zum

Dr. Carsten Pohl

Mit hat der BFH erstmals entschieden, dass eine Bilanzänderung nicht nur bei Ansatz- und Bewertungswahlrechten, sondern auch dann zur Anwendung kommt, wenn ein „subjektiv richtiger” Bilanzansatz durch einen anderen ebenfalls „subjektiv richtigen” Bilanzansatz ersetzt werden soll. Diese Sichtweise ermöglicht es dem Steuerpflichtigen, noch im Rahmen einer Betriebsprüfung eine Rechtsansicht zur Geltung zu bringen, die bisher aus verfahrenstaktischen Gründen der Bilanz nicht zugrunde gelegt wurde.

DokIDNWB XAAAC-92664. Rechtsgrundlage§ 4 Abs. 2 EStG. Vorinstanz NWB GAAAC-67324.

I. Problemstellung

Die Steuergesetzgebung in Deutschland wird maßgeblich durch Aktionismus und Hektik geprägt, was nicht selten zur Systemlosigkeit, Kompliziertheit und Unübersichtlichkeit der einzelnen Steuernormen führt. Angesichts dessen verwundert es kaum, dass Steuerpflichtige immer wieder mit neuen Rechtsproblemen, die erst Jahre später eine verbindliche Klärung durch den BFH erfahren, konfrontiert werden. Besonders virulent wird diese Rechtsunsicherheit im Rahmen von Betriebsprüfungen. Führt die Betriebsprüfung zu Beanstandungen der Steuererklärung, so ergeben sich für den...