Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderung „subjektiv richtiger” Bilanzansätze
Anmerkungen zum
Mit hat der BFH erstmals entschieden, dass eine Bilanzänderung nicht nur bei Ansatz- und Bewertungswahlrechten, sondern auch dann zur Anwendung kommt, wenn ein „subjektiv richtiger” Bilanzansatz durch einen anderen ebenfalls „subjektiv richtigen” Bilanzansatz ersetzt werden soll. Diese Sichtweise ermöglicht es dem Steuerpflichtigen, noch im Rahmen einer Betriebsprüfung eine Rechtsansicht zur Geltung zu bringen, die bisher aus verfahrenstaktischen Gründen der Bilanz nicht zugrunde gelegt wurde.
DokID ▶ NWB XAAAC-92664. Rechtsgrundlage ▶ § 4 Abs. 2 EStG. Vorinstanz ▶ NWB GAAAC-67324.
I. Problemstellung
Die Steuergesetzgebung in Deutschland wird maßgeblich durch Aktionismus und Hektik geprägt, was nicht selten zur Systemlosigkeit, Kompliziertheit und Unübersichtlichkeit der einzelnen Steuernormen führt. Angesichts dessen verwundert es kaum, dass Steuerpflichtige immer wieder mit neuen Rechtsproblemen, die erst Jahre später eine verbindliche Klärung durch den BFH erfahren, konfrontiert werden. Besonders virulent wird diese Rechtsunsicherheit im Rahmen von Betriebsprüfungen. Führt die Betriebsprüfung zu Beanstandungen der Steuererklärung, so ergeben sich für den...