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BFH 27.08.2008 II R 23/06, NWB 52/2008 S. 411

Erbschaftsteuer | Besteuerung der teils mit dem einen und teils mit dem anderen Ehegatten verwandten Schlusserben bei Berliner Testament

Haben sich Ehegatten durch gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag gegenseitig als Erben und Verwandte als Schlusserben eingesetzt, ist nach dem NWB IAAAC-93949 das beim Tod des länger lebenden Ehegatten dem Werte nach noch vorhandene Vermögen des zuerst verstorbenen Ehegatten im Rahmen der Bindungswirkung der getroffenen Verfügungen erbschaftsteuerrechtlich nach § 15 Abs. 3 ErbStG vorrangig und ohne weitere Quotelung den mit dem Erstverstorbenen näher verwandten Schlusserben zuzuordnen.