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BFH 24.11.2008 VII B 149/08, NWB 52/2008 S. 408
Finanzgerichtsordnung | Keine Vertretungsberechtigung pensionierter Richter vor dem BFH
Nach dem sind sowohl nach der bisherigen als auch nach der ab dem geltenden Rechtslage pensionierte Richter, die keine Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer sind, vor dem BFH nicht vertretungsberechtigt.