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Anwendung der Grenzgängerregelung bei mehrtägigen Arbeitszeiten
Muss ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer über mehrere Tage hinweg ohne Unterbrechung in der Schweiz tätig werden, so ist bei der Anwendung der Grenzgängerregelung in Art. 15a DBA-Schweiz 1971/1992 nicht jeder dieser Tage als ein Tag zu zählen, an dem der Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt (Bestätigung des Senatsurteils vom – I R 100/00, BStBl II S. 633 = Kurzinfo StuB 2001 S. 882; Abgrenzung zum Senatsurteil vom – I R 67/03, BFHE 207 S. 452 = Kurzinfo StuB 2005 S. 44; Bezug: Art. 15a Abs. 1 und 2 DBA-Schweiz).
Praxishinweise: Die Grenzgängerregelung des Art. 15a DBA-Schweiz 1971/1992 verlangt eine regelmäßige Rückkehr an den Wohnsitz. Nach der entsprechenden Protokollregelung zum DBA-Schweiz 1971/1992 ist von einer regelmäßigen Rückkehr auszugehen, wenn der Stpfl. an bis zu 60 Tagen nicht zurückkeh...