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Feststellungsbescheid als Grundlagenbescheid eines weiteren Feststellungsverfahrens
Die Einkünfte einer vermögensverwaltenden Gesellschaft aus der Vermietung an eine freiberuflich tätige Anwaltsgemeinschaft sind auch dann auf der Ebene der Gesellschaft einheitlich und gesondert festzustellen, wenn ein Gesellschafter zugleich an der Anwaltsgemeinschaft beteiligt ist und sein Grundstücksanteil als Sonderbetriebsvermögen im Rahmen der selbständigen Tätigkeit zu erfassen ist (Bezug: § 39 Abs. 2 Nr. 2, § 179 Abs. 2 Satz 2, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 18 Abs. 4 Satz 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Praxishinweise: Verwirklichen mehrere Personen gemeinschaftlich das Tatbestandsmerkmal der Vermietung und Verpachtung, so ist ein Feststellungsverfahren durchzuführen und die Einkünfte sind den Gesellschaftern/Gemeinschaftern als solche aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen. Ist ein Gesellsch...