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Das steuerschuldrechtliche Dreiecksverhältnis im Rechtsbehelfsverfahren
Das steuerschuldrechtliche Dreiecksverhältnis ist durch die Situation gekennzeichnet, dass im Steuererhebungsverfahren neben dem FA und dem Stpfl. eine dritte Person mitwirkt, der qua Gesetz bestimmte Pflichten auferlegt werden. Hierbei handelt es sich in der Hauptsache um Steuereinbehaltungs- und Abführungspflichten. Insofern stellt sich in der Praxis häufig die Frage, welcher der beteiligten Personen welcher Rechtsbehelf zusteht, wenn im Steuererhebungsverfahren Fehler unterlaufen sind. Der nachstehende Beitrag geht diesem Problem auf den Grund.
Die Rechtsprechung billigt im steuerschuldrechtlichen Dreiecksverhältnis i. d. R. sowohl dem Einbehaltungsverpflichteten als auch dem Steuerschuldner dieselben Rechtsbehelfe zu.
Diese werden je nach Steuererhebungsart von bestimmten Sonderregeln begleitet.
Anfechtungsfristen für den Steuerschuldner beginnen zuweilen bereits unabhängig davon zu laufen, wann er von der Steueranmeldung erfahren hat.
I. Problemstellung
Das steuerschuldrechtliche Dreiecksverhältnis entsteht im Zusammenhang mit Quellensteuern, wenn also der Gesetzgeber aus Gründen der Verfahrensvereinfachung oder zur Sicherung des Steueranspruchs einer and...