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FG Köln Urteil v. - 10 K 64/08 EFG 2009 S. 190 Nr. 3

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1EStG § 63 Abs. 1 Satz 3MuSchG § 3 Abs. 2GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 3 Abs. 2 EG Art. 13 EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c

Kindergeld:

Kindergeld während der Zeit des Mutterschutzes und der anschließenden Betreuungszeit

Leitsatz

Es ist nicht zumutbar, fortgesetzte Bemühungen um einen Ausbildungsplatz während der Zeit des Mutterschutzes und der anschließenden Betreuungszeit zu fordern.

Jedenfalls bei objektiven Anzeichen für eine fortbestehende Ausbildungswilligkeit trotz des Ausbleibens von Bewerbungsbemühungen liegen die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 S 1 Nr 2 Buchst. c EStG vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 190 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2008 S. 4789
CAAAD-01104

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