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Der niedrigere Verkehrswert nach neuer BFH-Entscheidung
Grundstücke sind bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer mit dem Grundbesitzwert (§§ 138 ff. BewG) anzusetzen. Der Gesetzgeber und die Verwaltung sind der Auffassung, der niedrigere Verkehrswert sei der nach den Grundsätzen der Wertermittlungsverordnung ermittelte Verkehrswert. Stöckel untersucht in seinem Beitrag „Der niedrigere Verkehrswert nach neuer BFH-Entscheidung”, ob sich dies aus dem BewG ergibt oder dem BFH zu folgen ist, und wie sich der niedrigere Verkehrswert ermitteln lässt. Aufzurufen unter NWB QAAAD-00376.
Die NWB DokID verweist auf den NWB SteuerXpert. Unter dieser Nr. kann der vollständige Wortlaut der zitierten Quellen abgerufen werden. Rufen Sie unsere Verlagshomepage www.nwb.de auf und klicken Sie im Bereich „Login” auf „Produkt freischalten”, wenn Sie noch nicht als Nutzer registriert sind. Als registrierter Nutzer wählen Sie bitte „Meine Produkte”.