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Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
§ 37b EStGund die Sozialversicherung – das Ende einer Odyssee
Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde mit Wirkung vom § 37b EStG zur „Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen” eingeführt. Dieser Norm lag die Erkenntnis des Gesetzgebers zugrunde, dass zahlreiche Steuerpflichtige aus betrieblicher Veranlassung Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sowie an Personen, die zu ihnen nicht in einem Dienstverhältnis stehen (z. B. Geschäftspartner und deren Arbeitnehmer), tätigen. Für den Empfänger handelt es sich bei einer solchen Zuwendung regelmäßig um einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil, dessen Wert für ihn häufig jedoch nur schwer – wenn überhaupt – zu ermitteln ist. Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens wurde deshalb die Pauschalierungsmöglichkeit geschaffen, die es dem zuwendenden Steuerpflichtigen gestattete, die Einkommensteuer pauschal zu erheben. Wegen der sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen dieser Regelung gab es lebhafte Diskussionen, Vermutungen (gefolgt von Klarstellungen) und – berechtigte – Unmutsäußerungen. So war die Vorschrift in den zwei Jahren ihres Bestehens kontinuierlich auf der Tagesordnung zu finden – weniger ob ihres Inhalts selbst, als vielmehr wegen des fehlenden Gl...