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NWB Nr. 51 vom Seite 4775

Abgabefristen für Steuererklärungen

Ausweg aus dem Fristenchaos

Oliver Christian Schroen

„Zunächst bitte ich die verzögerte Fortführung des Verfahrens zu entschuldigen, die durch die permanent erhöhte Arbeitsbelastung verursacht war.” – Dies ist nicht etwa eine Entschuldigung eines Kollegen gegenüber der Finanzverwaltung. Es ist der Einleitungssatz eines Schreibens eines Finanzbeamten, welches mich im November 2008 erreichte, in dem offenbar bei mir Verständnis für seine Situation erweckt werden soll. Wer von uns Steuerberatern kennt die „permanent erhöhte Arbeitsbelastung” nicht aus seiner eigenen Kanzlei? Zuerst war ich erfreut, dass auf Finanzamtsseite auch ein Mensch handelt, der sich in den Steuerpflichtigen bzw. seinen Berater hineinversetzen kann, welcher auf eine Antwort seitens der Finanzverwaltung bereits längere Zeit sehnlichst gewartet hat. Sodann war ich irritiert, weil ich mir nicht sicher war, ob diese Worte ehrlich gemeint waren? Unabhängig davon, wer wem was zu entschuldigen hat oder auch nicht, ob also die Formulierung „bitte ich… zu entschuldigen” nicht besser lauten würde „bitte ich um Ihr Verständnis”, entsteht die Frage, ob es dem Finanzbeamten möglich ...