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OLG Karlsruhe 25.11.2008 8 U 34/08, NWB 51/2008 S. 405

Kaufrecht | Gewährleistung über ein Jahr nach dem Autokauf

Unternimmt der Händler ohne Vorbehalt 15 Monate nach der Auslieferung eines neuen Autos mehrere kostenlose Mangelbeseitigungsversuche, weil sich eine Tür des Wagens nicht richtig schließen lässt, muss der Käufer die Anfänglichkeit des Mangels nicht beweisen. Der Verkäufer ist dann zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet, auch falls sich der Mangel der Verriegelung erst nach Ablauf der üblichen (und hier durch AGB zugunsten des Käufers auf ein Jahr verlängerten) Frist zeigt (). Da zwei Versuche zur Mangelbeseitigung misslangen, erklärte der Käufer den Rücktritt vom Vertrag. Das Gericht erließ ihm unter diesen Vorzeichen den – ihm grundsätzlich nach Ablauf von 12 Monaten obliegenden – Nachweis, dass der Sachmangel schon bei Übergabe des Aut...