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Mineralölsteuer: Anspruch auf Vergütung bei kleinen Stromerzeugern
Ein Anspruch auf Mineralölsteuervergütung gem. Art. 14 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 der RL 2003/96 wird bei kleinen Stromerzeugern (Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu zwei Megawatt) durch die gleichzeitig gewährte Stromsteuerbefreiung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG ausgeschlossen. Dies ergibt sich unmittelbar aus Art. 21 Abs. 5 Unterabs. 3 Satz 2 der RL 2003/96/EG. In Anbetracht dieser Rechtslage bedurfte es im Kalenderjahr 2004 keines besonderen Umsetzungsaktes des deutschen Gesetzgebers. Unerheblich ist hierbei, in welchem Unfang sich die Steuerbefreiung für den Strom und die – erst durch das EnergieStG 2006 deutlich abgesenkte – Steuerbelastung für die zu seiner Erzeugung verwendeten Energieerzeugnisse auswirken.