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FG Hessen 01.11.2007 4 K 213/06, NWB direkt 51/2008 S. 3

Telefon- und Faxnummer im Festnetz sprechen für inländische Betriebsstätte

Geschäftsstellen sind Geschäftseinrichtungen, in denen unternehmensbezogene Tätigkeiten ausgeführt werden; dabei kann es sich auch um bloße Kontaktbüros ohne spezielle Geschäftsausstattung handeln. Die Angabe einer inländischen Adresse mit Telefon- und Telefaxnummer eines Festnetzanschlusses auf den Rechnungen eines Unternehmers für die Ausführung unternehmensbezogener Tätigkeiten lässt auf das Vorliegen einer inländischen Geschäftsstelle i. S. des § 12 Satz 1 Nr. 3 AO (Betriebsstätte) schließen.