Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KG 10.10.2002 5 W 287/02, NWB 41/2003 S. 312

Rechtsberatung | Rechtsberatung durch die Hausverwaltung

Das Leistungsangebot einer Hausverwaltung an Hauseigentümer, das u. a. die „Durchsetzung von Forderungen aus den Mietverträgen„ und „Abwicklung von Schadensfällen mit Versicherungsgesellschaften und Dritten„ umfasst, kann eine ihr grundsätzlich nach Art. 1 § 5 Nr. 3 RBerG erlaubte Tätigkeit betreffen ( und 289/02).