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BFH 29.05.2008 III R 23/07, StuB 23/2008 S. 930

Einkommensteuer | Abzug von Unterhaltsleistungen an den Lebenspartner

Unterhaltsleistungen eines Stpfl. an seine mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebende, mittellose Lebenspartnerin sind ohne Berücksichtigung der sog. Opfergrenze als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG abziehbar (gegen BStBl I S. 243; Bezug: § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG).

Praxishinweise: Nach § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG werden Personen, denen zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Stpfl. gekürzt werden, gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen gleichgestellt. Da zusammenlebende Partner eine sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft bilden, ist von einer gleichmäßigen Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auszugehen. Die Anwendung der Opfergrenze würde in diesen Fällen einer gleichmäßigen Verteilung entgegenstehen und im Widerspruch zum Sozialrecht s...