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StuB 23/2008 S. 929

Verlustabzugsbeschränkung nach § 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG

Nach § 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG sind Verluste aus atypisch stillen Beteiligungen und vergleichbaren Innengesellschaften an Kapitalgesellschaften, an denen unmittelbar oder mittelbar Kapitalgesellschaften beteiligt sind, nach Maßgabe des § 10d EStG nur mit späteren Gewinnen oder dem Vorjahresgewinn aus derselben Einkunftsquelle verrechenbar. Soweit an der stillen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise jedoch natürliche Personen beteiligt sind, bleibt der Verlust weiterhin abzugsfähig. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das IV C 6 – S 2119/07/10001 zur Anwendung der Verlustabzugsbeschränkung nach § 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG Stellung genommen. S. 930

Hinweis: Das Schreiben ist im Online-Bereich der StuB unter www.nwb.de abrufbar. Wir werden im Rahmen ei...