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BFH 08.10.2008 VIII R 53/07, StuB 23/2008 S. 929

Aufteilung von Einkünften in solche aus gewerblicher freiberuflicher Tätigkeit

Betreuen ein selbständig tätiger und ein angestellter Ingenieur jeweils einzelne Aufträge und Projekte eigenverantwortlich und leitend, so ist trotz der gleichartigen Tätigkeit eine – ggf. im Schätzungswege vorzunehmende – Aufteilung der Einkünfte nicht ausgeschlossen mit der Folge, dass die vom Unternehmensinhaber selbst betreuten Aufträge und Projekte der freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen sind und nur die von dem Angestellten betreuten Aufträge und Projekte zu gewerblichen Einkünften führen (Bezug: § 2 Abs. 1 Satz 1, § 7 GewStG; § 15 Abs. 2, § 18 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 3 EStG; § 1 Abs. 1 GewStDV).

Praxishinweise: Eine einheitliche Betrachtung bezüglich der Einkünfte ist nach Ansicht des BFH nur geboten, wenn Tätigkeiten derart miteinander verflochten sind, dass sie sich unlösbar gegenseitig bedingen. Da...